Blue Car Wash erbringt sämtliche Reinigungs- und Pflegeleistungen im Zusammenhang mit der Benutzung ihrer Waschanlagen ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB sowie den Bedienungsanleitungen am Eingang der Waschanlage. Nicht Gegenstand dieser AGB sind Sauganlagen zur Fahrzeuginnenreinigung. Deren Nutzung erfolgt in Eigenverantwortung unserer Kunden. Diese AGB sind vor der Einfahrt zur Waschanlage gut erkennbar angebracht, damit sie vom Kunden gelesen werden können.
Blue Car Wash gewährleistet eine dem Stand allgemeiner Waschanlagentechnik im Zeitpunkt der Benutzung der Waschanlage entsprechende, ordnungsgemässe, schonende und gefahrlose Reinigung der Fahrzeuge. Massgeblich für die ordnungsgemässe Reinigung ist hierbei einerseits der Grad der Verschmutzung und das zur Reinigung gewählte Waschprogramm sowie andererseits die Leistung, welche üblicherweise von einer vollautomatischen Waschanlage nach dem aktuellen Stand allgemeiner Waschanlagentechnik erwartet werden kann.
Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Anlage geltend zu machen, da ansonsten diese Ansprüche verwirkt sind. Blue Car Wash behält sich ausdrücklich das Recht auf Nachbesserung vor. Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz werden in diesem Fall ausgeschlossen.
Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf Umstände aufmerksam zu machen, die die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeugs oder der Waschanlage zur Folge haben könnten. Dies gilt insbesondere für nicht ordnungsgemäss befestigte Fahrzeugteile (z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Spoiler, Nebelscheinwerfer, Blinkleuchten, Scheinwerfer- Wischanlage) oder Teile, die nicht zur Serienausstattung gehören. Unterlässt es der Benutzer der Waschanlage das Personal über wesentliche Umstände und Gefahrenquellen aufzuklären bzw. sich nicht an die Anweisungen des Betreibers oder Personals zu halten, wird die Haftung für allfällige hieraus entstehende Schäden vollumfänglich abgelehnt.
Blue Car Wash haftet dem Besitzer nur auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umstände beruhen, die durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätten abgewendet werden können und auf grobes Verschulden der Blue Car Wash zurückzuführen sind. Dagegen ist eine Haftung für Schäden, die durch die Nichtbeachtung deutlich angebrachter, unmissverständlicher Einfahrt- und Benutzungsanweisungen verursacht werden, ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für fahrlässig oder durch einfaches Verschulden verursachte Schäden.
Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet Blue Car Wash bei nachgewiesenem grobem Verschulden und sofern kein Ausschlussgrund vorliegt, ausschliesslich für den unmittelbaren Schaden, sofern eine Nachbesserung nicht möglich ist. Folgeschäden werden nicht ersetzt.
Eine Haftung durch Beschädigung der aussen an der Karosserie angebrachte Teile, z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Spoiler, Zusatzscheinwerfer etc. sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei denn, dass Blue Car Wash hierbei die im Verkehr erforderliche Sorgfalt schuldhaft grob verletzt hat.
Blue Car Wash schliesst eine Haftung für die Beschädigung folgender Fahrzeugteile aus: Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 32 cm, Reifen mit einer Höhe von weniger als 5,5 cm, Fahrzeuge mit einer Bodenfreiheit von weniger als 9 cm, Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe über 2,10 m, Fahrzeuge mit einer Gesamtbreite über 2,25 m mit Spiegel ausgeklappt, Felgen mit überstehendem Felgenrand, Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an der Hinterachse, Fahrzeuge mit nicht werksmässig angebrachten, nachgerüsteten Fahrzeugteilen sowie von Fahrzeugsensoren ausgelöste Schäden (insb. Scheibenwischer). Ebenso von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden an eloxierten Teilen.
Das Betreten der Waschhalle oder das Aussteigen aus dem Fahrzeug während des Waschvorgangs ist verboten. Für allfällige Schäden beim Kunden wird jegliche Haftung abgelehnt.
Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstückes, auf dem die Waschanlage steht, dem zuständigen Anlagenleiter mitgeteilt worden ist.
Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
1 Der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Waschanlagen ist – soweit kein zwingend anwendbarer Gerichtsstand vorliegt – am Sitz von Blue Car Wash.
1 Das Entsorgen von Hausmüll ist verboten und wird polizeilich gemeldet. Einen Unkostenbeitrag von CHF 250.- wird zusätzlich zur Abfallgebühr belastet.